Hagelstress - Christoph Flückiger's Blog - Christoph Flückiger

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Hagelstress

Herausgegeben von in Meinung ·

Da ruft mich kürzlich ein lieber Kollege an: Er habe ein stark verhageltes Auto eines Kunden. Der Kunde sei für die nächsten drei Wochen in den Ferien. Mein Kollege hatte den Auftrag, das Auto bis dann in Stand zu stellen, damit sein Kunde es nach seinen Ferien wieder nützen könne.

Doch dann: Ein Anruf der Versicherung. Er müsste die Arbeit sofort einstellen, der Kunde müsse in ein Drive-In. Dies finde dann im September oder Oktober statt.

Mein Kollege bat mich um Rat. Im ersten Moment war ich versucht, ihm zu sagen, er solle genau machen, was die Versicherung will. Kommt der Kunde dann aus den Ferien zurück und sein Auto ist immer noch beschädigt, könne dieser seine Wut dann bei der Versicherung ablassen.

Doch dieser Rat wäre natürlich falsch. Denn der Kunde hat ja nicht der Versicherung den Auftrag erteilt, sondern meinem Kollegen. Die Wut würde sich also mit Sicherheit auf ihn beschränken.

Ich riet also meinem Kollegen, nicht nervös zu werden und den Auftrag zu Ende zu führen. Die doofe Idee der Versicherung kann er ja dann seinem Kunden bei der Ablieferung mitteilen. So steht er gut da, kann stolz auf seine Arbeit und stolz auf die Abwicklung sein.

Die Hysterie, welche rund um die Hagelschäden von Jahr zu Jahr intensiver wird, empfehle ich gelassen zu nehmen. Mich interessiert nicht, wann es einer Versicherung genehm ist, einen Schaden zu besichtigen.

Die Besichtigung dauert 20 Minuten. Die Instandsetzung 20 Stunden. Also haben wir wohl etwas mehr Stress mit disponieren. In einem Betrieb, wo seriös gearbeitet, vernünftig kalkuliert und alles perfekt dokumentiert wird, wird auch die Abrechnerei mit der Versicherung niemals Probleme machen. Wir hatten jedenfalls bis heute noch nie Schwierigkeiten.

Sollte die komische Versicherung des Kunden meines Kollegen tatsächlich komisch tun, bleibt ja noch der Rechtsweg. Der war in der Vergangenheit nicht nötig. Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird er es auch in Zukunft nicht. Und falls doch, weshalb soll ein Richter nicht richtig entscheiden?

Für alle die noch etwas mehr Infos wollen: Auf der Seite meiner Firma hat es noch mehr Infos diesbezüglich. http://www.blechschaden.ch



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