„Sind Sie neu" fragte unser Werkstattchef kürzlich einen Versicherungsmitarbeiter. „Nein, weshalb", antwortete sein Gesprächspartner.
Der Versicherungsmitarbeiter war das erste Mal bei uns und voraus ging eine Frage seinerseits an uns. Er erkundigte sich, was die Position «Fliessender Übergang» soll. Es sei das allererste Mal, dass er die Position auf einer Kalkulation entdeckt habe.
Aus diesem Grund die Frage unseres Mitarbeiters. Keineswegs despektierlich, sondern nur so aus Gwunder. In der Folge nahm sich unser Mann die Zeit, das zu erklären. Und er hat das Problem natürlich auch mit einem sch\\'f6nen Bildli aufgezeigt.
Also der Versicherungsmitarbeiter war nicht neu. Und den Eindruck eines Lügners machte er auch nicht. Dann ist das in der Tat so, dass praktisch alle Kollegen umsonst arbeiten? Dass so viele jammern, nichts zu verdienen, aber trotzdem geleistete Arbeit verschenken?
Spannend war dann Teil 2 unserer Episode. Da dem Versicherungsmitarbeiter die Position auch nach viel gutem Zureden nicht plausibel gemacht werden konnte, wollten wir es ihm mit dem Eurotax-Vorwort erklären.
Doch da, oh Wunder: Die Position gibt es gar nicht mehr. Im alten Vorwort war sie noch vorhanden, jetzt ist sie verschwunden. Auf Nachfragen beim Herausgeber erfuhr ich dann, dass der entsprechende Passus wegen der WEKO gestrichen worden ist.
So so. Wegen der WEKO wurde ein Satz gestrichen, welcher eine Unklarheit des Richtzeitenwerkes präzisiert und eine Empfehlung abgibt, wie man das kalkulieren könnte. Wörtlich stand in der alten Version:
Für das Auslackieren von Teilen mit fliessenden Übergängen (ohne Abgrenzung durch z.B. Zierstab, ausgeprägte Kanten und Sicken) ist ein Zeitzuschlag von 0.2 Std. bis max. Sufe II des grössten angrenzenden Teiles möglich.
Wenn eine solche textliche Ergänzung in einem Kalkulationshilfsmittel rechtsmissbräuchlich ist, dann sind sämtliche EDV Kalkulationsprogramme hochkriminelle Instrumente, welche sofort verboten gehören und deren Gebrauch unter Strafe zu stellen ist!
Meine These ist die andere: Auf Wunsch der Assekuranz wurde diese Passage gelöscht und die meisten Anwender glauben demjenigen, welcher die Fahrzeuge im Auftrag der Versicherungen besichtigt, dass er das nun ab sofort gratis zu machen hat.
Übrigens: Von Seiten des Herausgebers (Eurotax) wurde mir schriftlich bestätigt (Zitat):
„Selbstverständlich sind diese Arbeiten immer noch vorhanden, und als nicht aufgeführte Arbeitspositionen zu verstehen."
Hier ist das alte Vorwort
Und hier das neue