Normen sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. In der Gesellschaft regeln soziale Normen die Beziehung zu den Mitmenschen, Baunormen definieren die Richtlinien für den Bau, ethische Werte münden in einer Normethik, usw.
Normen sind nicht starr, sie verändern sich durch gesellschaftlichen Wandel, durch technische Möglichkeiten oder neue Anforderungen.
Auch in der Instandsetzung von Automobilen sind Normen wichtig. Doch wer bestimmt, welche Normen Gültigkeit haben? Die Frage ist, sprechen wir von Normen, welche die Qualität definieren, von Normen, welche rechtliche Fragen beantworten, von Normen, welche den Servicebereich betreffen usw?
Die meisten rechtlichen Normen, welche in einem Schadenfall relevant sind, sind durch OR und SVG und der geltenden Rechtsprechung geregelt.
Die technischen Normen sind zu einem Grossteil gegeben: Eine Instandsetzung soll in jeder Hinsicht möglichst dem Original entsprechen. Dies sowohl sicherheitstechnisch, qualitativ und natürlich auch optisch.
Einen zu hohen Stellenwert genoss in der Vergangenheit der +vffs (Verband der freien Fahrzeug Sachverständigen). Das von ihm herausgegebene Büchlein BWR (Bewertungsrichtlinien für Strassenfahrzeuge und Anhänger) steht juristisch auf wackeligen Beinen. Insbesondere die Ausgabe 2010 wurde im Alleingang herausgegeben (ohne Einbezug von weiteren involvierten Parteien). Die Richtlinien sind in sich nicht kohärent und die logische Konsistenz fehlt. Technische Begriffe widersprechen sich. Zudem existieren von dem Büchlein eine offizielle und eine geheime Version. Den Anspruch des +vffs «allgemein anerkannte Richtlinien» herauszugeben, widerspricht dem eigenen Verhalten: Wie kann etwas allgemein anerkannt sein, wenn deren Inhalt der Allgemeinheit vorenthalten wird?