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Herausgegeben von in Meinung ·

«Auf beiden Augen blind», so lautet der treffende Titel des aktuellen Berichtes von Florian Schwab in der «Weltwoche» zum Thema Allgemeinverbindlichkeit.

Bereits in der «Weltwoche» Ausgabe Nr. 45 wurde das Thema Allgemeinverbindlichkeit unter dem Titel «Unternehmen in der Zwangsjacke» behandelt.

Im Editorial Nr. 7 der Zeitschrift «carrossier» meinte Hanspeter Schneider, dass die Sache ausgestanden sei. Das ist nicht so. Herr Schneider gibt sich edel – er wolle nicht von Siegern und Verlierern sprechen: Das Wohl der Sache stehe im Vordergrund.

Dies sehe ich genau gleich. Es geht in der Tat nur um die Sache. Und die Sache ist halt die, dass Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) zweckentfremdet werden: Anstatt den Missbrauch zu bekämpfen, werden sie als Cashcow zur Geldbeschaffung missbraucht.

Herr Schneider will nicht von Sieg sprechen und widmet gleichzeitig dem Thema den ganzen Platz des Editorials einer monatlich erscheinenden Fachzeitschrift eines Unternehmerverbandes. Das nimmt ihm wohl keiner ab. Ganz im Stillen wurde wohl doch schon eine Flasche Champagner entkorkt. Doch ich empfehle, den Zapfen wieder drauf zu tun: Fertig ist die Sache noch nicht!

Wichtige Unterlagen fehlen noch. Da das SECO sich bis dato nicht im Geringsten um seine Aufgaben gekümmert hat, wurde unser Anwalt an die PLK verwiesen. Aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes, welchem der GAV infolge seiner AVE unterliegt, wären die von uns verlangten Unterlagen innert 20 Tagen einzureichen. Diese Frist hat die PLK verpasst. Zwar gibt es tatsächlich kein Rechtsmittel gegen den Bundesratsbeschluss. Es kann aber jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. Und selbstverständlich können wir die Rechnung, die dann irgendwann mal eintreffen wird, anfechten. Diesbezüglich haben wir noch einige Argumente im Köcher, welche dann nicht mehr in einem rechtsfreien Raum, sondern vor einem ordentlichen Gericht behandelt werden.

Jeder Verbands- und Gewerkschaftsfunktionär gibt es - zwar nicht öffentlich aber im kleinen Kreis - zu: Eine AVE dient nicht der Missbrauchsbekämpfung sondern der Geldmittelbeschaffung. Dies war nicht der ursprüngliche Sinn einer AVE. Eine AVE soll Sozialdumping und Lohnmissbrauch bekämpfen. Dies kommt in unserer Branche nachgewiesenermassen nicht vor. Wir haben einen Fachkräftemangel. Jeder Carrosseriespengler oder Autolackierer wird von uns Arbeitgebern gehegt und gepflegt, so dass er uns lange erhalten bleibt. Lohndumping gibt es bei Gebäudereinigern, Eisenlegern, Unterakkordanten im Bausektor usw., aber nicht bei uns.

Dass sich der Bundesrat nicht selbst um die AVE kümmert, leuchtet ja noch ein. Dass sich nicht einmal die damit beauftragten SECO-Beamten darum kümmern, ist unglaublich.
Ich betrachte die AVE als Wurzel allen Übels: Dass Verbände und Gewerkschaften Geld erhalten, egal, ob sie für die Mitgliedsinteressen schauen oder nicht, macht sie träge. Ich bin der festen Überzeugung, dass der VSCI dann wieder glückliche Mitglieder hätte und nicht unzufriedene Unternehmer, welche halt zwangläufig dabei bleiben, um nicht noch einen finanziellen Schaden zu erleiden. Wenn die AVE aufgehoben ist, dürfen alle die Korken knallen lassen!


Hier sind die relevanten Dokumente zum Download:

Weltwoche Nr. 47 Auf beiden Augen blind  
http://www.christophflueckiger.ch/files/weltwoche-11-47-seite43.pdf

Weltwoche Nr. 46 Personenkontrolle
http://www.christophflueckiger.ch/files/weltwoche-11-46-seite15.pdf

Weltwoche Nr. 45 Unternehmen in der Zwangsjacke
http://www.christophflueckiger.ch/files/weltwoche-11-45-seite43.pdf

Carrossier Nr. 7 Editorial
http://www.vsci.ch/documents/CA_07_2011_Editorial.pdf



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