Vor rund fünf Jahren führte ich in meinem Betrieb den variablen Stundenverrechnungssatz ein.
Meine Überlegung war, dass es doch einen Unterschied macht, ob meine Mitarbeiter an einem 12-jährigen Opel Corsa oder an einem neuen Audi A8 arbeiten. Da schaffen ja die gleichen Leute dran, meinte der eine oder der andere von der Versicherung.
Natürlich. Doch wenn ich ins Restaurant gehe, kostet das Filet auch nicht gleich viel wie die Bratwurst. Obwohl die gleichen Leute daran kochen.
Ich habe mit dem Audi einfach mehr zu tun. Schon bezüglich Annahme hat der Kunde mit dem neuen Oberklasse-Fahrzeug andere Ansprüche als der Drittbesitzer eines Opel Corsa. Aber auch an die Infrastruktur und die Schulung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Für Schweissarbeiten am 12-jährigen Corsa reicht die 30-jährige Schlatter. Für den A8 nicht. Für den Corsa reichen die Grundkenntnisse nach der Lehre. Für den A8 nicht. Die Aufzählung ist natürlich nicht abschliessend. Ein grösseres Auto braucht mehr Platz als ein kleines. Es ist ein grösseres Risiko. Ein neues muss sorgfältiger behandelt werden als ein altes und gebrauchtes (nicht dass ein altes unvorsichtig behandelt wird, doch jeder Fachmann weiss, was ich meine). Der Oberklasse-Kunde hat einen höheren Betreuungsaufwand als der Low-Budget-Automobilist usw.
Ich gebe es zu: Mein Beispiel mit dem teuren, neuen Oberklasse-Automobil und dem billigen Kleinwagen, welcher sich dem Ende seiner Nutzungsdauer nähert, polarisiert. Weil eben die zwei extremsten Beispiele eines möglichen Auftrages aufeinander treffen. Doch dazwischen ist das Ganze fliessend.
Mit dem variablen Satz sorgen wir für mehr Kostenwahrheit. Und verbessern gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit.
Am Anfang hat sich der eine oder der andere am variablen Satz gestört. Heute ist das nicht mehr der Fall.