Wir kennen es von der Schule her: Wer beim Abschreiben erwischt wird, kriegt eine Eins.
Früher gab es ein übles Sprichwort: «Wer nichts wird, wird Wirt. Und wem gar nichts ist gelungen, der macht mit Versicherungen»
Nicht dass ich mich nun mit der ganzen Gastronomie- und Versicherungswirtschaft anlegen will. Im Gegenteil: Als Liebhaber des guten Essens schätze ich die Zunft der Wirte sehr, sehr hoch ein. Und einige gute Freunde arbeiten bei Versicherungen. Diese zu diskreditieren läge mir fern.
Doch einige Leute, welche bei Versicherungen arbeiten, können scheinbar wirklich nur abschreiben. Leider kriegen sie keine Eins, nein, die werden womöglich noch befördert!
Nachdem ich in meinem Mai-Blog die «Basler», respektive deren kundenfreundliche Formulierung der AVB's gerühmt habe, muss ich mich hier leider korrigieren. Oder eine Eins geben: Denn die «Basler» hat die «Zurich-Bedingungen» quasi eins zu eins übernommen.
Ich weiss: Der doofe Passus wird bei einem seriösen Reparaturbetrieb nicht zur Anwendung kommen. Doch weshalb kommt er dann überhaupt rein?
AVB der Basler alt:
Versichert sind die schadenbedingte Reparatur und die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.
AVB der Basler neu:
Reparatur: Versichert sind die schadenbedingten Reparaturkosten für die zeitwertgerechte Instandsetzung sowie die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.
Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung der Basler in Auftrag gegeben werden.
Reparaturart und –kosten werden durch die Basler unter Berücksichtigung von Alter, bisheriger Laufleistung und Zustand des Fahrzeuges festgelegt.
Wenn mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten Firma keine Einigung über die Reparaturmethode oder den Kostenvoranschlag getroffen werden kann, behält sich die Basler vor, eine andere qualifizierte Reparaturwerkstätte zu bestimmen.
Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, in der von der Basler vorgeschlagenen Werkstatt reparieren zu lassen, so entschädigt die Basler den von ihrem Autoexperten geschätzten Reparaturkostenbetrag.
Der Versicherungsnehmer kann den durch die Basler errechneten Betrag auszahlen lassen und den Reparaturbetrieb selber bestimmen.