Unter dem nicht ganz passenden Titel «Sich bemerkbar machen» erschien im letzten «carrossier» auf den Seiten 38/39 ein Bericht bezüglich einer Klage gegen die Allgemeinverbindlichkeit des VSCI GAV. Es wird suggeriert, der Fall sei abgeschlossen und im Sinne von Gewerkschaft und VSCI entschieden worden. Das ist falsch. Der Reihe nach:
Ich, respektive mein Unternehmen, habe mit zwei befreundeten ehemaligen VSCI-Mitgliedern beim Bundesrat Anzeige gegen die Allgemeinverbindlichkeit des GAV Carrosseriegewerbe gemacht. Es sind mehrere Gründe, welche mich dazu veranlasst haben, entsprechend aktiv zu werden. Natürlich denke ich primär als Unternehmer, vertrete Unternehmerinteressen und finde, dass gesetzliche Regulatoren minimiert werden sollten.
Für eine Allgemeinverbindlichkeit eines Gesamtarbeitsvertrages sind rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dies ist beim GAV VSCI nicht gegeben. Sowohl die Zahlen des Bundesamtes für Statistik wie auch selbst erhobene Zahlen beweisen das. Im räumlichen Geltungsbereich des GAV existieren gemäss NOGA 2008 in der entsprechenden Kategorie 2121 Betriebe. Im gleichen Gebiet sind exakt 600 Unternehmen im VSCI. Eigene Erhebungen in acht Kantonen belegen diese Zahlen: von 973 untersuchten Betrieben sind exakt 221 Mitglied im VSCI. Auch bezüglich gewerkschaftlicher Organisation der Arbeitnehmerschaft sind die gesetzlich vorgeschriebenen Quoren bei Weitem nicht erfüllt.
Im Bericht des VSCI wird erwähnt, die Unia habe belegt, dass die wichtigsten Vorgaben erfüllt und belegt seien. Das ist sowohl formaljuristisch wie auch inhaltlich falsch:
Erstens ist das Seco die zuständige Behörde. Die Gewerkschaft Unia ist nur Partei. Sie vertritt, was auch sonst, ihre eigenen Interessen.
Zweitens hat die Unia bis dato keine Stellung genommen. Vielmehr hat Herr Frehner in seiner Funktion als PLK-Funktionär ein kurzes Mail an das Seco gemacht. Substanziell ging er in diesem Mail auf keine der von uns in der Anzeige erwähnten Punkte ein. Zudem hat er keinerlei Beweise oder Belege für seine Kurzmitteilung mitgeliefert. Der VSCI schreibt, die Zahlen seien «belegt». Das ist vollständig falsch, es wurde kein einziger Beleg geliefert.
Bis der zuständige Beamte beim Seco das Verfahren ordentlich durchgeführt hat, selbstverständlich unter Würdigung unserer Fakten, kann also keinesfalls davon gesprochen werden, dass das Verfahren erfolgreich im Sinne der Gewerkschaften (und interessanterweise des VSCI) abgeschlossen sei.
Hier ist der Bericht zum Downloaden:
http://www.christophflueckiger.ch/blog/vsci_carrossier_seite_38_39.pdf