Seit dem 1. Januar 2012 gibt es die Vignette für Velos nicht mehr.
Auch wenn es grundsätzlich positiv ist, wenn die Bürokratie verringert und alte Zöpfe abgeschafft werden. Aus der Sicht eines Instandsetzungsbetriebes wird die Sache natürlich komplizierter.
Im Kanton Aargau beispielsweise wurde die Velohaftpflicht von der AXA Winterthur versichert (gut, einige kauften sie in der Migros und waren damit durch die Generali versichert) und wir hatten somit in den allermeisten Fällen einen Ansprechpartner.
Die Sache mit der Kausalhaftung (siehe SVG 58 bezüglich Gefährdenshaftung) ist ja etwas kompliziert und bringt viel Willkür in die Schadenerledigung. Doch die AXA Winterthur war diesbezüglich sehr kulant: Bei kleinen Schäden (unter CHF 2‘000.-) wurde ganz darauf verzichtet, bei klar fahrlässigem Verhalten des Velofahrers auch, wenn der Betrag höher war.
Da die Vignette nun entfällt, müssen wir uns im Schadenfall an die Privathaftpflichtversicherung des Velofahrers halten. Das wird kompliziert, da wohl jede Versicherung die Sache mit der Kausalhaftung nach Gutdünken behandeln wird. Zudem müssen wir dann den Selbstbehalt beim Verursacher einfordern. Und rund 10% der Personen verfügen über keine Privathaftpflichtversicherung: Diese können wir mit dem Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) abrechnen, doch das ist meist auch nicht so einfach.
Wir bleiben also auch im neuen Jahr ganz schön gefordert.
Ich wünsche allen ein tolles Jahr!